DBA Deutschland-Japan: Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden

Das BMF hat mit der zuständigen Behörde Japans eine Durchführungsabsprache über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen (Az. IV B 2 – S-1301-JAPAN / 0-11). Quelle: DBA Deutschland-Japan: Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden

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Dauerüberzahlerbescheinigung darf auch auf mittelbaren Gläubiger ausgestellt sein

Das FG Münster entschied, dass die Dauerüberzahlerbescheinigung auf die Namen der mittelbar über eine Personengesellschaft am Gläubiger der Kapitalerträge Beteiligten ausgestellt sein darf (Az. 13 K 2902/19). Quelle: Dauerüberzahlerbescheinigung darf auch auf mittelbaren Gläubiger ausgestellt sein

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