Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro und sind daher grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies entschied der BFH (Az. VI R 18/17). Quelle: BFH zur doppelten Haushaltsführung: Kosten für Einrichtungsgegenstände voll abziehbar
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II R 19/16, Urteil vom 16.01.2019
Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II R 19/16, Urteil vom 16.01.2019
WeiterlesenII R 26/17, Urteil vom 30.01.2019
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.01.2019 II R 19/16 – Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II R 26/17, Urteil vom 30.01.2019
WeiterlesenI R 1/17, Urteil vom 19.12.2018
Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: I R 1/17, Urteil vom 19.12.2018
WeiterlesenIII R 35/17, Urteil vom 17.01.2019
Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: III R 35/17, Urteil vom 17.01.2019
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