Kein Bestandsschutz für Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen stellen Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung dar und entfalten keinerlei Bestandsschutz. Mit diesem Hinweis antwortet die Bundesregierung (19/7404) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die wissen wollte, warum für aus Klärgasen erzeugten und selbst verbrauchten Strom Stromsteuer erhoben wird. Quelle: Kein Bestandsschutz für Steuerbefreiungen

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Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen; TOP 8 der Umsatzsteuer-Sitzung I/2018 vom 23. bis 25. Januar 2018

entsprechend BMF-Schreiben vom 4. Februar 2019 – III C 3 – S 7180/17/10001 (2019/0091394) – Quelle: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen; TOP 8 der Umsatzsteuer-Sitzung I/2018 vom 23. bis 25. Januar 2018

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Freifunk soll gemeinnützig werden – Abgabenordnung soll ergänzt werden

Der Bundesrat will die sog. Freifunk-Initiativen fördern und ihnen den Status der Gemeinnützigkeit zukommen lassen. Dies sieht ein von den Ländern erneut eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk (19/6925) vor. Quelle: Freifunk soll gemeinnützig werden – Abgabenordnung soll ergänzt werden

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