Die Kommission hat beschlossen, das Vereinigte Königreich vor dem EuGH zu verklagen, weil das Land den Anwendungsbereich einer Mehrwertsteuerregelung ausgeweitet hat, die Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelungen für bestimmte Rohstoffmärkte erlaubt. Quelle: Vereinigtes Königreich wegen Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für bestimmte Rohstoffmärkte verklagt
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Vorabentscheidungsersuchen: Surf- und Segelkurse als umsatzsteuerfreier Schul- bzw. Hochschulunterricht?
Das FG Hamburg hat dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob und ggfs. in welchem Umfang Surf- und Segelkurse nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit sind (Az. 6 K 187/17). Quelle: Vorabentscheidungsersuchen: Surf- und Segelkurse als umsatzsteuerfreier Schul- bzw. Hochschulunterricht?
WeiterlesenBMF veröffentlicht Vordruckmuster für Online-Händler
Online-Händler müssen die Bescheinigung i. S. d. § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Hierfür können sie das vom BMF veröffentlichte Vordruckmuster USt 1 TJ verwenden. Darauf hat der DStV hingewiesen. Quelle: BMF veröffentlicht Vordruckmuster für Online-Händler
WeiterlesenDStV begrüßt differenzierten Ansatz der EU-Kommission für die Einführung von Mehrheitsentscheiden bei der Steuergesetzgebung
Die EU-Kommission hat ihre Mitteilung für eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik veröffentlicht. Darin schlägt sie die Modernisierung des EU-Gesetzgebungsverfahrens in Steuersachen vor, indem eine schrittweise Einführung des qualifizierten Mehrheitsentscheids durchgesetzt werden soll. Dazu hat der DStV Stellung genommen. Quelle: DStV begrüßt differenzierten Ansatz der EU-Kommission für die Einführung von Mehrheitsentscheiden bei der […]
WeiterlesenEigentümer von Geldspielgeräten haftet für Vergnügungssteuer
Das BVerwG entschied, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann (Az. 9 C 1.18). Quelle: Eigentümer von Geldspielgeräten haftet für Vergnügungssteuer
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