Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme“; „BSI TR-03151 Secure Element API (SE API)“; „BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 – Anwendungen der Secure Element API“

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – Kassen­SichV) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt. […]

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Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233a AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015

Hierzu: BMF-Schreiben vom 14. Juni 2018. Quelle: Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233a AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015

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EuGH-Vorlage des BFH: Sind Gebrauchtwagenhändler Kleinunternehmer?

Der EuGH soll auf Vorlage des BFH klären, ob für die Kleinunternehmerregelung in Fällen der sog. Differenzbesteuerung auf die Handelsspanne abzustellen ist. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 7. Februar 2018 ist für die Umsatzbesteuerung im Handel mit gebrauchten Gegenständen von großer Bedeutung (Az. XI R 7/16). Quelle: EuGH-Vorlage des BFH: Sind Gebrauchtwagenhändler Kleinunternehmer?

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BFH: Abgeltungsteuer-Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG auch bei fehlendem Zufluss von Kapitalerträgen nach dem 1. Januar 2009

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 i. V. m. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG dem Abzug von im Streitjahr 2010 geleisteten Schuldzinsen aus einer bereits im Jahr 2005 untergegangenen GmbH-Beteiligung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen entgegensteht (Az. VIII R […]

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