Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Leistungen eines privaten Krankenhauses

Krankenhäuser, die nicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden und die weder eine Zulassung nach § 108 SGB V besitzen noch eine sonstige Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 UStG sind, können sich mit ihren Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung nach Artikel 132 […]

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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Leistungen eines privaten Krankenhauses; BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014, V R 20/14, sowie vom 18. März 2015, XI R 38/13

Krankenhäuser, die nicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden und die weder eine Zulassung nach § 108 SGB V besitzen noch eine sonstige Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 UStG sind, können sich mit ihren Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung nach Artikel 132 […]

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Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari

Laut FG Baden-Württemberg ist ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ausgeschlossen, da diese Aufwendungen die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren und unangemessen sind (Az. 1 K 3386/15). Quelle: Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari

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Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden in weiten Teilen rechtmäßig

Das OVG Sachsen entschied, dass die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden vom 7. Mai 2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. Oktober 2015 im Wesentlichen rechtmäßig ist (Az. 5 C 4/16). Quelle: Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden in weiten Teilen rechtmäßig

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