Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus

Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus können vollumfänglich abzugsfähig sein. Es sei als genehmigtes Geschäftszimmer kein häusliches Arbeitszimmer. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 4 K 3694/15). Quelle: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus

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BFH: Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zulage eines Polizeibeamten für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a bis d der Erschwerniszulagenverordnung die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit nach § 3b EStG erfüllt (Az. VI R 30/16). Quelle: BFH: Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

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Steuerformulare sollten neutral sein!

Die Steuerformulare verlangen, dass zuerst der Ehemann eingetragen wird und dann die Ehefrau – dies gilt sogar dann, wenn der Ehemann gar kein Einkommen hat oder weniger als seine Frau verdient. Deshalb setzt sich der Bund der Steuerzahler dafür ein, dass die Steuerformulare ehegattenneutral sein sollen. Quelle: Steuerformulare sollten neutral sein!

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