Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird

Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass das Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt des Handwerkers nicht “im Haushalt des Steuerpflichtigen” erfolgt, sodass die Kosten dafür die Steuer nicht nach § 35a EStG ermäßigen können (Az. 1 K 1252/16). Quelle: Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird

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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren

Die amtlichen Muster für Vollmachten für Personen und Gesellschaften i. S. d. § 3 StBerG und für Lohnsteuerhilfevereine zur Vertretung in Steuersachen wurden vom BMF aktualisiert. Zusätzlich zur Vollmacht ist ein Beiblatt zu verwenden, dass dem Vollmachtgeber die Reichweite einer elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Vollmacht verdeutlicht (Az. IV A 3 – S-0202 / 15 […]

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Berücksichtigung negativer Aktiengewinne nach § 40a KAGG und § 8b Abs. 3 KStG (STEKO-Rechtsprechung)

Das BMF hat zur Ermittlung des Aktiengewinns nach § 40a KAGG die Rechtsprechung des BFH zum Korb II-Gesetz sowie zur Anwendung der STEKO-Rechtsprechung des EuGH umgesetzt. Darüber hinaus sind die Folgewirkungen für die Ermittlung des Aktiengewinns nach dem InvStG sowie die steuerbilanziellen Folgen der Rechtsprechung dargestellt (Az. IV C 1 – S-1980 / 14 / […]

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