Laut FG Münster ist eine Feststellungsklage unzulässig, mit der für Zwecke der Planungssicherheit geklärt werden soll, ob ein Grundstück zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört (Az. 10 K 584/16 E).
Quelle: Keine Feststellungsklage zur Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen