I R 27/16, Urteil vom 17.01.2018

Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu gewährende Aktien – keine Rückwirkung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: I R 27/16, Urteil vom 17.01.2018