II R 43/15, Urteil vom 25.04.2018

Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: II R 43/15, Urteil vom 25.04.2018