IX R 2/16, Urteil vom 14.06.2016

Entschädigungszahlung an Berufsfeuerwehrleute für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: IX R 2/16, Urteil vom 14.06.2016