V R 49/17, Urteil vom 27.09.2018

Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: V R 49/17, Urteil vom 27.09.2018

Tags: