VI R 36/15, Beschluss vom 12.07.2017

Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VI R 36/15, Beschluss vom 12.07.2017