VI R 47/16, Urteil vom 14.02.2019

Wiederaufforstungskosten bei vorherigem pauschalem Betriebsausgabenabzug Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VI R 47/16, Urteil vom 14.02.2019