X K 1/15, Urteil vom 06.04.2016

Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge – materieller Schaden Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: X K 1/15, Urteil vom 06.04.2016