XI R 11/14, Urteil vom 01.03.2016

Zur Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: XI R 11/14, Urteil vom 01.03.2016

Tags: