Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung Veröffentlicht am 18. Oktober 2016 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung Das könnte Sie auch interessieren:Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan…Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik…DBA zwischen Deutschland und Finnland