By Steuerberater Kempf, Köln on 18. Dezember 2015 Posted in Bundesfinanzministerium
Quelle: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
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