By Steuerberater Kempf, Köln on 17. November 2021 Posted in Bundesfinanzministerium
Quelle: Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG); Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen bei elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen