Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im enthaltene Nichtbeanstandungsregelung nach der Verlängerung mit dem nunmehr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Quelle: Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung