Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland steuerlich begünstigt.
Diese Begünstigungen bei der Energiesteuer laufen Ende des Jahres 2018 aus. Der Bundestag hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung dieser Steuerermäßigungen einschließlich einer validen Gegenfinanzierung vorzulegen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieses Auftrages und sieht eine Anpassung der bisherigen Rechtslage vor.
Des Weiteren müssen zwingende Vorgaben des Rechts der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur Rechtssetzungsakte der Union aus der letzten Reform des Beihilferechts, sondern auch Beihilfeentscheidungen der Europäischen Kommission und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
Schließlich fordern die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität eine Reaktion des Gesetzgebers. Die technologischen Fortschritte in der Automobilindustrie machen es erforderlich, technische Entwicklungen im Stromsteuergesetz angemessen zu berücksichtigen.
Quelle: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes