Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG)

Seit Einführung des Tabaksteuermodells im Jahr 2011 erfolgte trotz eines durch Volatilität und Dynamik gekennzeichneten Tabakwarenmarktes keine inhaltliche Anpassung des Tabaksteuergesetzes. Mittlerweile haben sich neben den konventionellen Tabakwaren sogenannte Heat-not-Burn-Produkte (erhitzter Tabak) und E-Zigaretten auf dem deutschen Absatzmarkt etabliert. Die Bedeutung dieser neuartigen Produkte nimmt kontinuierlich zu. Erhitzter Tabak wird derzeit unter Anwendung des Steuertarifs für Pfeifentabak als Rauchtabak besteuert. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten unterliegen derzeit nicht der Tabaksteuer. Vor dem Hintergrund der Änderung der Konsumgewohnheiten und des Rückgangs des Absatzes von herkömmlichen Tabakwaren ist das Tabaksteuergesetz zu ändern.
Quelle: Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG)