Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Mit dem Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 989) wird der bis zum 31. Mai 2021 befristete 100 %-ige Lohnsteuereinbehalt für Reeder um weitere sechs Jahre verlängert. Zudem wird der Lohnsteuereinbehalt aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr länger auf die deutsche Flagge beschränkt, sondern auf EU/EWR-Flaggen ausgeweitet. Die Anwendung der Neuregelung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Quelle: Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt