By Steuerberater Kempf, Köln on 12. August 2021 Posted in Bundesfinanzministerium
Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Gesellschafterwechsel in doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen und deren Auswirkungen auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG–Gewerbesteuergesetz