Konsultationsvereinbarung bezüglich Rentenzahlungen der Versorungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kummunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung nach dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsakbommen;

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Renten­zahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich die folgende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen: …
Quelle: Konsultationsvereinbarung bezüglich Rentenzahlungen der Versorungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kummunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung nach dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsakbommen;