Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder – Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2020 – II R 49/17 – (BStBl XXX)
Quelle: Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder – Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer