Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart:
„Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen.“ (Zeilen 2816–2819).
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen schlagen hierfür gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Rahmenpunkte zu den Grundlagen einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ vor. …
Quelle: Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen