By Steuerberater Kempf, Köln on 19. Dezember 2019 Posted in Bundesfinanzministerium
Quelle: Steuerliche Gewinnermittlung; Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die im Jahr des Übergangs auf neue Rechnungsgrundlagen erteilt werden