Unternehmen sparen weiter Energie: Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2019 auf Grundlage eines RWI–Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung-Monitoringberichts festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2020 wieder den sogenannten Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können. Demnach haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht.
Quelle: Unternehmen sparen weiter Energie: Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer