Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen Veröffentlicht am 27. Juli 2022 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen Das könnte Sie auch interessieren:Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.…Konsultationsvereinbarung betreffend ganztägig am…Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 Abs. 4…