Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Schwerpunkt des Gesetzes ist die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem am 18. August 2021 veröffentlichen Beschluss vom 8. Juli 2021 – 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 (BGBl. I 2021 S. 4303) geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO). Die Neuregelung muss spätestens im Juli 2022 in Kraft treten. Zugleich sollen einzelne kleinere Regelungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitnah an unionsrechtliche Vorgaben angepasst werden.
Quelle: Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung