Abzinsung einer Rückstellung für die Rekultivierung einer Deponie

Laut FG Baden-Württemberg ist eine Rückstellung für die Rekultivierung einer Deponie abzuzinsen und dabei auf die Dauer der Betriebsgenehmigung abzustellen (Az. 10 K 2664/15).
Quelle: Abzinsung einer Rückstellung für die Rekultivierung einer Deponie