Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Das BMF teilt mit, dass in Nummer 8 der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1. Mai 2018 der Beitrag zum „Recht auf Beschwerde“ neu gefasst wird (Az. IV A 3 – S-0130 / 19 / 10017 :008).
Quelle: Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung