Antragsfrist für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit der Schweiz verworfen

Die Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach Art. 26 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland (DBA-Schweiz) ist an keine Antragsfrist gebunden. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 1205/15).
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