Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Anspruchs auf Versorgungsausgleich als Sonderausgabe

§ 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 vom 08.12.2010 sieht laut FG Schleswig-Holstein eine steuerliche Berücksichtigung der geleisteten Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Ehescheidung als Sonderausgabe vor, soweit die ihnen zu Grunde liegenden Einnahmen bei der ausgleichsverpflichteten Person der Besteuerung unterliegen und die ausgleichsberechtigte Person unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 3 K 49/14).
Quelle: Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Anspruchs auf Versorgungsausgleich als Sonderausgabe