BFH: Anzahlung auf ein Blockheizkraftwerk

Für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung kommt es darauf an, dass der Gegenstand der späteren Lieferung aus Sicht des Anzahlenden genau bestimmt ist und die Lieferung daher aus seiner Sicht sicher erscheint. So entschied der BFH (Az. V R 9/19).
Quelle: BFH: Anzahlung auf ein Blockheizkraftwerk