BFH: Aufwendungen für eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies entschied der BFH (Az. VI R 17/20).
Quelle: BFH: Aufwendungen für eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig