BFH: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn

Der BFH entschied, dass die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn führen (Az. VI R 58/14).
Quelle: BFH: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn