BFH: Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein externer Datenschutzbeauftragter gem. § 141 AO verpflichtet ist, Bücher zu führen (Az. VIII R 27/17).
Quelle: BFH: Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer