BFH: Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Der BFH hat Stellung genommen zur Erstattung von Branntweinsteuer, die erhoben wurde, weil vergällter Branntwein ohne entsprechende Erlaubnis an Dritte abgegeben worden ist (Az. VII R 34/17).
Quelle: BFH: Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit