BFH: Keine Übertragung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der dem betreuenden Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil übertragen werden kann, weil der betreuende Elternteil Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhält (Az. III R 18/15).
Quelle: BFH: Keine Übertragung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes