BFH: Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau – Keine Neuberechnung des Rentenfreibetrags

Die zusammen mit der „normalen“ Erhöhung der Renten erfolgende Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau stellt eine regelmäßige Rentenanpassung dar. Sie kann daher nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente (sog. Rentenfreibetrag) führen. Darin liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen den in den neuen Bundesländern gezahlten Altersrenten und den Altersrenten aus dem übrigen Bundesgebiet. So der BFH (Az. X R 12/18).
Quelle: BFH: Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau – Keine Neuberechnung des Rentenfreibetrags