Der BFH entschied, dass die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs führt, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist (Az. V R 18/15).
Quelle: BFH: Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger