BFH zur doppelten Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen ist (Az. VI R 31/16).
Quelle: BFH zur doppelten Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort