BFH zur verbilligten Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die verbilligte Überlassung von Anteilen an einer GmbH an einen Geschäftsführer dieser GmbH durch einen Dritten (hier: Konzernmutter) zu Arbeitslohn führt (Az. VI R 67/14).
Quelle: BFH zur verbilligten Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn