BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes

Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die Besteuerung der Altersrenten seit 2005 verfassungsgemäß ist, sofern nicht gegen das Verbot der doppelten Besteuerung verstoßen wird. Er hat zudem hervorgehoben, dass mit dem Vorbringen gegen die Richtigkeit eines Urteils des BVerfG keine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung eines Gesetzes erreicht werden kann (Az. X R 2/15).
Quelle: BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes