BMF verlängert Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen

Laut dem BMF wird es nicht beanstandet, wenn die elektronischen Aufzeichnungssysteme bis zum 30.09.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die BStBK hatte sich für eine Nichtbeanstandungsregelung eingesetzt, die das BMF mit Schreiben vom 06.11.2019 veröffentlicht hat.
Quelle: BMF verlängert Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen