Erleichterter Verlustabzug bei Ferienhäusern

Laut FG Köln können Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist und der Eigentümer sich eine Eigennutzung zunächst vorbehalten hat und diese erst nachträglich ausgeschlossen wird (Az. 10 K 2322/13).
Quelle: Erleichterter Verlustabzug bei Ferienhäusern