Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sog. “Fünftel-Regelung“) anwendbar. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 1007/18).
Quelle: Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre